Archiv für ‘Lohn und Gehalt aktuell’ Kategorie

NEWS – Lohn und Gehalt: Zeitgleiche Arbeitgeberprüfungen der Finanzverwaltung und der Rentenversicherung

Die Finanzämter und der Rentenversicherungsträger prüfen regelmäßig, ob ein Arbeitgeber die gesetzlichen Abgaben ordnungsgemäß vom Arbeitsentgelt seiner Arbeitnehmer einbehalten und an die zuständigen Stellen abgeführt hat. Hierbei hat der Arbeitgeber laut § 42f Abs. 4 EStG die Möglichkeit, eine zeitgleiche Prüfung zu beantragen. Eine zeitgleiche Prüfung soll die Arbeitgeber organisatorisch entlasten. So müssen z. B. die Lohn- und Gehaltsunterlagen nur einmalig herausgesucht werden und Mitarbeiter müssen sich inhaltlich nur einmal mit dem Sachverhalt beschäftigen.

NEWS – Lohn und Gehalt: Mit Altersrentnern Erfahrung im Unternehmen halten

Rente und Verdienst - wie das zusammenpasst und worauf man achten muss, steht im kostenlosen Faltblatt "Altersrentner: So viel können Sie hinzuverdienen" von der Deutschen Rentenversicherung. Hat Ihr Arbeitnehmer bereits die Regelaltersgrenze erreicht, kann er grundsätzlich unbegrenzt hinzuverdienen. Bei „jüngeren“ Rentnerinnen und Rentnern müssen vom Arbeitgeber ein paar Regeln beachtet werden. Mehr erfahren Sie in diesem Faltblatt - http://www.deutsche-rentenversicherung.de/cae/servlet/contentblob/232606/publicationFile/53636/altersrentner_hinzuverdienst.pdf

NEWS – Lohn und Gehalt: Die neuen SEPA-Richtlinien gelten auch für Lohn- und Gehaltszahlungen an Mitarbeiter

Unsere Welt wächst mehr und mehr zusammen. Im Zahlungsverkehr dominieren jedoch nach wie vor nationale Verfahren. Selbst im Euro-Raum sind Überweisungen und Lastschriften derzeit noch unterschiedlich geregelt. mehr...

NEWS – Lohn und Gehalt: Erwerbsminderungsrentner für Ihre Tätigkeit richtig entlohnen

Wer eine Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit erhält, kann - soweit es sein Gesundheitszustand zulässt - noch nebenbei arbeiten. Was hier zu beachten ist, steht im kostenlosen Faltblatt "Erwerbsminderungsrentner: So viel können Sie hinzuverdienen" von der Deutschen Rentenversicherung. Bei einer Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung ist bereits berücksichtigt, dass ein betroffener Arbeitnehmer im Rahmen seines Leistungsvermögens noch berufstätig sein kann. Das kann beispielsweise eine Teilzeitbeschäftigung sein. Erhalten Personen allerdings eine Rente wegen voller Erwerbsminderung, dürfen diese nur in sehr begrenztem Umfang etwas zu ihrer Rente hinzuverdienen. Mehr erfahren Sie in diesem Faltblatt - http://www.deutsche-rentenversicherung.de

Beschäftigungsverbot – Mutterschutzgesetz: Kein Geld verschenken!

Das gesetzliche Beschäftigungsverbot laut Mutterschutzgesetz hat die Aufgabe, die in einem Beschäftigungsverhältnis stehende (werdende) Mutter vor finanziellen Einbußen sowie vor dem Verlust des Arbeitsplatzes während der Schwangerschaft und einige Zeit nach der Geburt zu schützen. Die generellen Beschäftigungsverbote werden im Mutterschutzgesetz genau aufgeführt und benannt. Gründe für ein individuelles Beschäftigungsverbot können eine Risikoschwangerschaft, die Gefahr einer Frühgeburt oder die Gefährdung der Mutter am Arbeitsplatz sein. In diesen Fällen besteht für Arbeitgeber ein wirtschaftliches Risiko, da einerseits die Arbeitskraft ausfällt und andererseits trotzdem das Entgelt fortgezahlt werden muss. mehr...
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