NEWS – Lohn und Gehalt: Zeitgleiche Arbeitgeberprüfungen der Finanzverwaltung und der Rentenversicherung
Die Finanzämter und der Rentenversicherungsträger prüfen regelmäßig, ob ein Arbeitgeber die gesetzlichen Abgaben ordnungsgemäß vom Arbeitsentgelt seiner Arbeitnehmer einbehalten und an die zuständigen Stellen abgeführt hat. Hierbei hat der Arbeitgeber laut § 42f Abs. 4 EStG die Möglichkeit, eine zeitgleiche Prüfung zu beantragen.
Eine zeitgleiche Prüfung soll die Arbeitgeber organisatorisch entlasten. So müssen z. B. die Lohn- und Gehaltsunterlagen nur einmalig herausgesucht werden und Mitarbeiter müssen sich inhaltlich nur einmal mit dem Sachverhalt beschäftigen.
