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	<description>Lohnabrechnung und Gehaltsabrechnung über Lohnbüro lohndirekt</description>
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		<title>NEWS &#8211; Lohn und Gehalt: Zeitgleiche Arbeitgeberprüfungen der Finanzverwaltung und der Rentenversicherung</title>
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		<pubDate>Thu, 25 Apr 2013 06:01:32 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[Lohn und Gehalt aktuell]]></category>

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		<description><![CDATA[Die Finanzämter und der Rentenversicherungsträger prüfen regelmäßig, ob ein Arbeitgeber die gesetzlichen Abgaben ordnungsgemäß vom Arbeitsentgelt seiner Arbeitnehmer einbehalten und an die zuständigen Stellen abgeführt hat. Hierbei hat der Arbeitgeber laut § 42f Abs. 4 EStG die Möglichkeit, eine zeitgleiche Prüfung zu beantragen. Eine zeitgleiche Prüfung soll die Arbeitgeber organisatorisch entlasten. So müssen z. B. [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Die Finanzämter und der Rentenversicherungsträger prüfen regelmäßig, ob ein Arbeitgeber die gesetzlichen Abgaben ordnungsgemäß vom Arbeitsentgelt seiner Arbeitnehmer einbehalten und an die zuständigen Stellen abgeführt hat. Hierbei hat der Arbeitgeber laut § 42f Abs. 4 EStG die Möglichkeit, eine zeitgleiche Prüfung zu beantragen.</p>
<p>Eine zeitgleiche Prüfung soll die Arbeitgeber organisatorisch entlasten. So müssen z. B. die Lohn- und Gehaltsunterlagen nur einmalig herausgesucht werden und Mitarbeiter müssen sich inhaltlich nur einmal mit dem Sachverhalt beschäftigen.</p>
]]></content:encoded>
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		<title>NEWS &#8211; Lohn und Gehalt:  Mit Altersrentnern Erfahrung im Unternehmen halten</title>
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		<pubDate>Thu, 25 Apr 2013 06:00:39 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[Lohn und Gehalt aktuell]]></category>

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		<description><![CDATA[Rente und Verdienst &#8211; wie das zusammenpasst und worauf man achten muss, steht im kostenlosen Faltblatt &#8220;Altersrentner: So viel können Sie hinzuverdienen&#8221; von der Deutschen Rentenversicherung. Hat Ihr Arbeitnehmer bereits die Regelaltersgrenze erreicht, kann er grundsätzlich unbegrenzt hinzuverdienen. Bei „jüngeren“ Rentnerinnen und Rentnern müssen vom Arbeitgeber ein paar Regeln beachtet werden. Mehr erfahren Sie in [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Rente und Verdienst &#8211; wie das zusammenpasst und worauf man achten muss, steht im kostenlosen Faltblatt &#8220;Altersrentner: So viel können Sie hinzuverdienen&#8221; von der Deutschen Rentenversicherung. Hat Ihr Arbeitnehmer bereits die Regelaltersgrenze erreicht, kann er grundsätzlich unbegrenzt hinzuverdienen. Bei „jüngeren“ Rentnerinnen und Rentnern müssen vom Arbeitgeber ein paar Regeln beachtet werden. Mehr erfahren Sie in diesem Faltblatt &#8211; <a href="http://www.deutsche-rentenversicherung.de/cae/servlet/contentblob/232606/publicationFile/53636/altersrentner_hinzuverdienst.pdf" target="_blank">http://www.deutsche-rentenversicherung.de/cae/servlet/contentblob/232606/publicationFile/53636/altersrentner_hinzuverdienst.pdf</a></p>
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		<title>NEWS &#8211; Lohn und Gehalt: Die neuen SEPA-Richtlinien gelten auch für Lohn- und Gehaltszahlungen an Mitarbeiter</title>
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		<pubDate>Wed, 24 Apr 2013 07:05:06 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[Lohn und Gehalt aktuell]]></category>
		<category><![CDATA[Gehaltsabrechnung]]></category>
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		<category><![CDATA[Lohndirekt]]></category>
		<category><![CDATA[SEPA Richtlinien]]></category>

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		<description><![CDATA[Unsere Welt wächst mehr und mehr zusammen. Im Zahlungsverkehr dominieren jedoch nach wie vor nationale Verfahren. Selbst im Euro-Raum sind Überweisungen und Lastschriften derzeit noch unterschiedlich geregelt. Um dieser Aufsplitterung ein Ende zu bereiten, haben Politik und Kreditwirtschaft einheitliche Regelungen für den nationalen und europäischen Zahlungsverkehr eingeführt. SEPA heißt dieses Projekt. Das Wort steht für [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Unsere Welt wächst mehr und mehr zusammen. Im Zahlungsverkehr dominieren jedoch nach wie vor nationale Verfahren. Selbst im Euro-Raum sind Überweisungen und Lastschriften derzeit noch unterschiedlich geregelt.</p>
<p><span id="more-604"></span></p>
<p>Um dieser Aufsplitterung ein Ende zu bereiten, haben Politik und Kreditwirtschaft einheitliche Regelungen für den nationalen und europäischen Zahlungsverkehr eingeführt. <strong>SEPA</strong> heißt dieses Projekt. Das Wort steht für Single Euro Payments Area (Einheitlicher Euro-Zahlungsverkehrsraum) und hat die Vereinheitlichung des bargeldlosen Zahlungsverkehrs in Europa zum Ziel.</p>
<p>Das Kernelement der zum 31.03.2012 in Kraft getretenen SEPA-Verordnung bilden die verbindlich festgelegten Auslauftermine für die nationalen Zahlverfahren.</p>
<p>Demzufolge löst die SEPA-Überweisung <strong>ab Februar 2014</strong> das nationale Überweisungsverfahren in den Euroländern endgültig ab. Der Überweisende und der Begünstigte sowie deren Zahlungsdienstleister werden bei der SEPA-Überweisung durch zwei besondere Kennziffern identifiziert: die <strong>IBAN</strong> (International Bank Account Number, internationale Kontonummer) und den <strong>BIC</strong> (Business Identifier Code, internationale Bankleitzahl) anstatt der althergebrachten Kontonummer und Bankleitzahl.</p>
<p>Es ist also für eine erfolgreiche Zahlung der Löhne und Gehälter an Ihre Mitarbeiter erforderlich, die IBAN und den BIC pro Arbeitnehmer zu erheben.</p>
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		</item>
		<item>
		<title>NEWS &#8211; Lohn und Gehalt: Erwerbsminderungsrentner für Ihre Tätigkeit richtig entlohnen</title>
		<link>http://www.lohn-gehaltsabrechnung.com/erwerbsminderungsrentner-fuer-ihre-taetigkeit-richtig-entlohnen/</link>
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		<pubDate>Wed, 24 Apr 2013 07:03:02 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[Lohn und Gehalt aktuell]]></category>
		<category><![CDATA[Erwerbsminderungstentner]]></category>

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		<description><![CDATA[Wer eine Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit erhält, kann &#8211; soweit es sein Gesundheitszustand zulässt &#8211; noch nebenbei arbeiten. Was hier zu beachten ist, steht im kostenlosen Faltblatt &#8220;Erwerbsminderungsrentner: So viel können Sie hinzuverdienen&#8221; von der Deutschen Rentenversicherung. Bei einer Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung ist bereits berücksichtigt, dass ein betroffener Arbeitnehmer im Rahmen seines Leistungsvermögens noch [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Wer eine Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit erhält, kann &#8211; soweit es sein Gesundheitszustand zulässt &#8211; noch nebenbei arbeiten. Was hier zu beachten ist, steht im kostenlosen Faltblatt &#8220;Erwerbsminderungsrentner: So viel können Sie hinzuverdienen&#8221; von der Deutschen Rentenversicherung. Bei einer Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung ist bereits berücksichtigt, dass ein betroffener Arbeitnehmer im Rahmen seines Leistungsvermögens noch berufstätig sein kann. Das kann beispielsweise eine Teilzeitbeschäftigung sein. Erhalten Personen allerdings eine Rente wegen voller Erwerbsminderung, dürfen diese nur in sehr begrenztem Umfang etwas zu ihrer Rente hinzuverdienen. Mehr erfahren Sie in diesem Faltblatt &#8211; <a title="Erwerbsminderungstentner" href="http://www.deutsche-rentenversicherung.de/cae/servlet/contentblob/232618/publicationFile/53414/erwerbsminderungsrentner_hinzuverdienen.pdf" target="_blank">http://www.deutsche-rentenversicherung.de</a></p>
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		</item>
		<item>
		<title>Lohn- und Gehaltsabrechnungen:  Steuerberatungsgebühren erhöhen sich um bis zu 80 %! Jetzt zum Full-Service-Dienstleister lohndirekt wechseln!</title>
		<link>http://www.lohn-gehaltsabrechnung.com/lohn-und-gehaltsabrechnungen-steuerberatungsgebuhren-erhohen-sich-um-bis-zu-80-jetzt-zum-full-service-dienstleister-lohndirekt-wechseln/</link>
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		<pubDate>Mon, 22 Apr 2013 11:02:27 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[Interessenteninformationen]]></category>
		<category><![CDATA[Lohnbuchhaltung allgemein]]></category>
		<category><![CDATA[Lohndirekt aktuell]]></category>
		<category><![CDATA[Lohn- und Gehaltsbuchhaltung]]></category>
		<category><![CDATA[Steuerberatervergütungsordnung]]></category>
		<category><![CDATA[Steuerberatungsgebühren]]></category>

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		<description><![CDATA[Seit dem 01.01.2013 ist mit Zustimmung des Bundesrates die neue Steuerberatervergütungsordnung in Kraft. Diese löst die bisherige Steuerberatergebührenverordnung ab. Erstmals seit 14 Jahren werden damit die Gebühren der Steuerberater erhöht und somit an die wirtschaftliche Entwicklung angepasst. Die wichtigsten Novellierungen sind die lineare Erhöhung der Tabellen A bis E um je 5%, die Anhebung der [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Seit dem 01.01.2013 ist mit Zustimmung des Bundesrates die neue Steuerberatervergütungsordnung in Kraft. Diese löst die bisherige Steuerberatergebührenverordnung ab. Erstmals seit 14 Jahren werden damit die Gebühren der Steuerberater erhöht und somit an die wirtschaftliche Entwicklung angepasst.</p>
<p><span id="more-591"></span></p>
<p>Die wichtigsten Novellierungen sind</p>
<ul>
<li>die lineare Erhöhung der Tabellen A bis E um je 5%,</li>
<li>die Anhebung der Zeitgebühr von 19,00 bis 46,00 Euro auf 30,00 bis 70,00 Euro je angefangene halbe Stunde</li>
<li>die Erhöhung der Betragsrahmengebühren für die Lohnbuchhaltung durchschnittlich um ca. 80 % z.B. für die Ersteinrichtung von Lohnkonten je Lohnkonto von 2,60 bis 9, 00 Euro auf 5,00 bis 16,00 Euro</li>
</ul>
<p><strong>Lassen Sie Ihre monatlichen Lohn- und Gehaltsabrechnungen von einem Steuerberater durchführen?</strong></p>
<p>Dann empfehlen wir Ihnen jetzt einen Wechsel zu lohndirekt – dem Full-Service-Dienstleister für die laufende Lohn- und Gehaltsabrechnung, um eine enorme, nachhaltige Kostenreduktion bei gleicher oder verbesserter Qualität für Ihre Lohn- und Gehaltsabrechnung zu erreichen.</p>
<p>Die Lohndirekt GmbH (einfach effizient) bietet seit mehr als 10 Jahren bundesweit für alle Branchen das Outsourcing der Lohn-und Gehaltsabrechnung an. Unsere 60 Personalfachkräfte betreuen erfolgreich ca. 2500 kleine und mittelständische Unternehmen rund um die laufende Lohn- und Gehaltsabrechnung.</p>
<p>Mit unserer Full-Service-Dienstleistung erstellen wir über 32.000 Abrechnungen pro Monat.</p>
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		</item>
		<item>
		<title>Beschäftigungsverbot &#8211; Mutterschutzgesetz: Kein Geld verschenken!</title>
		<link>http://www.lohn-gehaltsabrechnung.com/beschaftigungsverbot-mutterschutzgesetz-kein-geld-verschenken/</link>
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		<pubDate>Thu, 21 Mar 2013 08:48:22 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[Lohn und Gehalt aktuell]]></category>
		<category><![CDATA[Beschäftigungsverbot]]></category>
		<category><![CDATA[Mutterschutzgesetz]]></category>
		<category><![CDATA[Schwangerschaft]]></category>

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		<description><![CDATA[Das gesetzliche Beschäftigungsverbot laut Mutterschutzgesetz hat die Aufgabe, die in einem Beschäftigungsverhältnis stehende (werdende) Mutter vor finanziellen Einbußen sowie vor dem Verlust des Arbeitsplatzes während der Schwangerschaft und einige Zeit nach der Geburt zu schützen. Die generellen Beschäftigungsverbote werden im Mutterschutzgesetz genau aufgeführt und benannt. Gründe für ein individuelles Beschäftigungsverbot können eine Risikoschwangerschaft, die Gefahr [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Das gesetzliche Beschäftigungsverbot laut Mutterschutzgesetz hat die Aufgabe, die in einem Beschäftigungsverhältnis stehende (werdende) Mutter vor finanziellen Einbußen sowie vor dem Verlust des Arbeitsplatzes während der Schwangerschaft und einige Zeit nach der Geburt zu schützen. Die generellen Beschäftigungsverbote werden im Mutterschutzgesetz genau aufgeführt und benannt. Gründe für ein individuelles Beschäftigungsverbot können eine Risikoschwangerschaft, die Gefahr einer Frühgeburt oder die Gefährdung der Mutter am Arbeitsplatz sein. In diesen Fällen besteht für Arbeitgeber ein wirtschaftliches Risiko, da einerseits die Arbeitskraft ausfällt und andererseits trotzdem das Entgelt fortgezahlt werden muss.<span id="more-582"></span></p>
<p>Geregelt ist die Fortzahlung des Arbeitsentgeltes einer Arbeitnehmerin bei Mutterschaft im § 11 des Mutterschutzgesetz und das Beschäftigungsverbot in § 3 Abs. 1. § 4, §8 Abs 1, 3 oder 5 des Mutterschutzgesetz.</p>
<p>Zur Entlastung für Sie als Arbeitgeber hat der Gesetzgeber ein Lohnfortzahlungsgesetz über den Ausgleich der Arbeitgeberaufwendungen (AAG) für Entgeltfortzahlung geregelt.</p>
<p>Zu unterscheiden sind die U 1 zur Erstattung von Aufwendungen bei Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall und die U 2 für die Erstattung von Aufwendungen im Zusammenhang mit Mutterschaft.</p>
<p>Im Falle der Schwangerschaft bzw. des Beschäftigungsverbots erhalten Sie als Arbeitgeber auf der Grundlage des U 2 – Verfahrens von der Krankenkasse die Lohnkosten auf Antrag in voller Höhe erstattet.</p>
<p>Die Bemessungsgrundlage für den Durchschnittsverdienst sind die letzten drei Monate bzw. 13 Wochen vor Beginn des Monats, in dem die Schwangerschaft eingetreten ist.</p>
<p><strong>Tipps:</strong></p>
<ul>
<li>Denken Sie also daran die Meldungen und Erstattungsanträge an die Krankenkassen mit der laufenden Lohnabrechnung zu erstellen, damit Sie kein Geld verschenken.</li>
<li>Gute Dienstleister und findige Steuerberater<em> </em>erstellen für ihre Mandanten die Entgeltbescheinigung zur Berechnung von Mutterschaftsgeld für Ihre Mitarbeiterinnen und klären im Bedarfsfall eventuelle Rückfragen durch die Krankenkasse.</li>
<li>Grundliegende Informationen zum Beschäftigungsverbot laut Mutterschutzgesetz ist in diesem Artikel leicht verständlich wiedergegeben <strong>- </strong><a href="http://www.eltern.de/beruf-und-geld/job/beschaeftigungsverbot-schwangerschaft.html"><strong>http://www.eltern.de/beruf-und-geld/job/beschaeftigungsverbot-schwangerschaft.html</strong></a></li>
</ul>
]]></content:encoded>
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		</item>
		<item>
		<title>450 EURO Minijobs: Vor- und Nachteile für Arbeitgeber</title>
		<link>http://www.lohn-gehaltsabrechnung.com/450-euro-minijobs-vor-und-nachteile-fur-arbeitgeber/</link>
		<comments>http://www.lohn-gehaltsabrechnung.com/450-euro-minijobs-vor-und-nachteile-fur-arbeitgeber/#comments</comments>
		<pubDate>Tue, 12 Mar 2013 07:00:55 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[Lohn und Gehalt aktuell]]></category>
		<category><![CDATA[450 € Minijob]]></category>
		<category><![CDATA[Lohnabrechnung]]></category>
		<category><![CDATA[lohnbüro]]></category>
		<category><![CDATA[Lohndirekt]]></category>
		<category><![CDATA[Minijob]]></category>

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		<description><![CDATA[Verdient ein Angestellter monatlich bis zu 450 Euro, dann hat dieser den Vorteil der Nichtzahlung von Steuern und Sozialabgaben. Aber auch für Unternehmer kann die Einstellung von Minijobbern Vorteile mit sich bringen. Im Folgenden haben wir für Sie die Vor- und Nachteile von 450 EURO Minijobs aus der Unternehmersicht zusammengestellt. Im Vorfeld möchten wir zwei [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Verdient ein Angestellter monatlich bis zu 450 Euro, dann hat dieser den Vorteil der Nichtzahlung von Steuern und Sozialabgaben. Aber auch für Unternehmer kann die Einstellung von Minijobbern Vorteile mit sich bringen.</p>
<p>Im Folgenden haben wir für Sie die<strong> Vor- und Nachteile von 450 EURO Minijobs</strong> aus der Unternehmersicht zusammengestellt. Im Vorfeld möchten wir zwei entscheidende Vorteile für Unternehmen hervorheben.<span id="more-574"></span></p>
<p><strong>1.    Die gegebene Flexibilität durch den Einsatz von 450 EURO Minijobs</strong></p>
<p>Unternehmen müssen flexibel im Markt agieren. Kurzfristige Aufträge überlasten oft die vorhandenen Kapazitäten und bei der Bearbeitung fallen meistens Überstunden für das Vollzeitpersonal an. Das Arbeitsklima und die Motivation der Mitarbeiter leiden darunter. Um zusätzliches Vollzeitpersonal zu beschäftigen, ist die Auftragslage allerdings zu wechselhaft.<br />
Gerade dann sind 450 EURO Minijobs ein gutes Flexibilisierungsinstrument. Für Unternehmer ist der Minijob eine Möglichkeit, mit geringen Änderungen auf Auftragsspitzen zu reagieren.</p>
<p><strong>2.    Das Wissen im Unternehmen halten</strong></p>
<p>Ein weiteres Argument für einen Minijob ist, es das Wissen im Unternehmen zu halten. Geht ein erfahrener Mitarbeiter in Rente, kann das Unternehmen ihn als Minijobber weiterhin beschäftigen. So bleibt sein Fachwissen dem Betrieb erhalten.</p>
<p><strong>Vorteile aus Sicht des Unternehmers</strong><strong></strong></p>
<ul>
<li>Der bürokratische Aufwand ist gering. Dieses einfache Verfahren beruht darauf, dass Nebenjobs auf 450 Euro Basis über die Minijobzentrale verwaltet werden. Für alle Arbeitnehmer wird dort die Anmeldung vorgenommen und entsprechend dem monatlichen Verdienst eine Pauschale zur Sozialversicherung abgeführt.</li>
<li>Minijobber erhalten ihr Gehalt brutto gleich netto. Insbesondere im Vergleich zur Bezahlung von Überstunden im regulären Beschäftigungsverhältnis mit entsprechend hohen Steuersätzen ergeben sich deutliche Steuervorteile.</li>
<li>Minijobber können normalerweise in Randzeiten oder an Wochenenden flexibel eingesetzt werden (Flexibilisierungsinstrument).</li>
<li>Zu den 450 EURO Minijobs können steuerfreie Entgeltanteile gezahlt werden.</li>
<li>Der Minijob bietet zudem die Möglichkeit für Arbeitgeber und Arbeitnehmer einander kennenzulernen.</li>
</ul>
<p><strong>Nachteile aus Sicht des Unternehmers</strong></p>
<ul>
<li>Minijobs sind für den Arbeitgeber teurer als sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse. Anstelle des Arbeitgeberbeitrages zur Sozialversicherung von rund 20 % für sozialversicherungspflichtig Beschäftigte muss er für einen Mini-Jobber pauschal 30 % zahlen. Allerdings handelt es sich zu 100 % um Betriebsausgaben.</li>
<li>Begrenzter Arbeitsumfang</li>
<li>Minijobber sind in der Regel weniger fest in das Unternehmen und die Arbeitsprozesse eingebunden als festangestellte Mitarbeiter.</li>
<li>Der Minijobber erhält fast denselben arbeitsrechtlichen Schutz wie sozialversicherungspflichtig Beschäftigte etwa im Bereich Entgeltfortzahlung, Kündigungsschutz, Urlaub und mehr.</li>
</ul>
<p><strong>Fazit:</strong></p>
<p>Jeder Arbeitgeber sollte die Vor- und Nachteile von 450 EURO Minijobs gegeneinander abwägen. Minijobs sind zwar einfach zu verwalten, aber wirtschaftlich nicht in jedem Fall von Vorteil. Allerdings überwiegt die Flexibilisierungsmöglichkeit der Arbeitszeiten für einen Unternehmer, sodass Minijobs eine gute Alternative zu Vollzeitbeschäftigungen darstellen.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><strong>Links: </strong></p>
<p><strong>Zum Schluss möchten wir noch auf ein interessantes Anschreiben an die Arbeitgeber durch die Minijobzentrale wegen der Änderungen bei 450 EURO Minijobs hinweisen. Hier sind alle Einzelheiten zum 450 EURO Minijob für Arbeitgeber zusammengefasst: <a title="Einzelheiten zum 450 EURO Minijob für Arbeitgeber " href="http://www.minijob-zentrale.de/DE/Service/03_service_rechte_navigation/DownloadCenter/3_Rundschreiben_etc/3_ag_anschreiben/deutsch.pdf?__blob=publicationFile&amp;v=5http://" target="_blank">www.minijob-zentrale.de/DE/Service</a><br />
</strong></p>
]]></content:encoded>
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		</item>
		<item>
		<title>NEWS &#8211; Lohn und Gehalt: Der Bundestag hat am 01.02.2013 das Gesetz zur Stärkung des Ehrenamtes beschlossen</title>
		<link>http://www.lohn-gehaltsabrechnung.com/bundestag-gesetz-zur-starkung-des-ehrenamtes-beschlossen/</link>
		<comments>http://www.lohn-gehaltsabrechnung.com/bundestag-gesetz-zur-starkung-des-ehrenamtes-beschlossen/#comments</comments>
		<pubDate>Wed, 27 Feb 2013 07:58:44 +0000</pubDate>
		<dc:creator>graddatz</dc:creator>
				<category><![CDATA[Lohn und Gehalt aktuell]]></category>
		<category><![CDATA[Gesetz zur Stärkung des Ehrenamtes]]></category>
		<category><![CDATA[Lohnabrechnung]]></category>
		<category><![CDATA[lohnbüro]]></category>
		<category><![CDATA[Lohndirekt]]></category>

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		<description><![CDATA[Dieses Gesetz ist die Zusammenführung der Gesetzentwürfe zur Entbürokratisierung des Gemeinnützigkeitsrechts. Es sieht ab 01. Januar 2013 die Erhöhung des Freibetrags für nebenberufliche Tätigkeiten nach §3 Nr. 26 EStG von 2.100,00 € auf 2.400,00 € pro Jahr (steuerfreie Übungsleiterpauschale) und die Erhöhung des Freibetrags für nebenberufliche Tätigkeiten nach §3 Nr. 26a EStG von 500,00 € [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Dieses Gesetz ist die Zusammenführung der Gesetzentwürfe zur Entbürokratisierung des Gemeinnützigkeitsrechts. Es sieht ab 01. Januar 2013 die Erhöhung des Freibetrags für nebenberufliche Tätigkeiten nach §3 Nr. 26 EStG von 2.100,00 € auf 2.400,00 € pro Jahr (steuerfreie Übungsleiterpauschale) und die Erhöhung des Freibetrags für nebenberufliche Tätigkeiten nach §3 Nr. 26a EStG von 500,00 € auf 720,00 € pro Jahr (steuerfreie Ehrenamtspauschale) vor.</p>
<p>Das Gesetz soll rückwirkend zum 01. Januar 2013 in Kraft treten. Allerdings muss der Bundesrat hierzu noch zustimmen (Sitzung des Bundesrates am 01. März 2013).</p>
]]></content:encoded>
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		</item>
		<item>
		<title>NEWS &#8211; Lohn und Gehalt: Änderungen in der Rentenversicherung ab dem 1. Januar 2013</title>
		<link>http://www.lohn-gehaltsabrechnung.com/anderungen-rentenversicherung-ab-1-januar-2013/</link>
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		<pubDate>Wed, 27 Feb 2013 07:53:51 +0000</pubDate>
		<dc:creator>graddatz</dc:creator>
				<category><![CDATA[Lohn und Gehalt aktuell]]></category>
		<category><![CDATA[Lohnabrechnung]]></category>
		<category><![CDATA[Lohndirekt]]></category>
		<category><![CDATA[Rentenversicherung]]></category>

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		<description><![CDATA[Seit dem Jahresbeginn 2013 sind diverse Änderungen in der gesetzlichen Rentenversicherung in Kraft getreten. Diese Änderungen haben Einfluss auf die zukünftig zu erstellende Lohn- und Gehaltsabrechnung. Mit einer schönen Zusammenfassung, weißt die Deutsche Rentenversicherung unter dem folgenden Link auf diese Änderungen hin. Den gesamten Artikel finden Sie unter &#8211; www.deutsche-rentenversicherung.de]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Seit dem Jahresbeginn 2013 sind diverse Änderungen in der gesetzlichen Rentenversicherung in Kraft getreten. Diese Änderungen haben Einfluss auf die zukünftig zu erstellende Lohn- und Gehaltsabrechnung. Mit einer schönen Zusammenfassung, weißt die Deutsche Rentenversicherung unter dem folgenden Link auf diese Änderungen hin. Den gesamten Artikel finden Sie unter &#8211; <a title="Änderungen in der Rentenversicherung ab dem 1. Januar 2013" href="http://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Inhalt/4_Presse/infos_der_pressestelle/02_medieninformationen/01_pressemitteilungen/2012/2012_12_11_aenderungen_in_der_rv_zum_1_januar_2013.html" target="_blank">www.deutsche-rentenversicherung.de</a></p>
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		<title>NEWS &#8211; Lohn und Gehalt: Was Sie als Arbeitgeber über die gesetzliche Unfallversicherung wissen müssen</title>
		<link>http://www.lohn-gehaltsabrechnung.com/uber-die-gesetzliche-unfallversicherung/</link>
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		<pubDate>Wed, 27 Feb 2013 07:46:27 +0000</pubDate>
		<dc:creator>graddatz</dc:creator>
				<category><![CDATA[Lohn und Gehalt aktuell]]></category>
		<category><![CDATA[gestetzliche Unfallversicherung]]></category>
		<category><![CDATA[Lohnabrechnung]]></category>
		<category><![CDATA[lohnbüro]]></category>
		<category><![CDATA[Lohndirekt]]></category>
		<category><![CDATA[NEWS]]></category>
		<category><![CDATA[Sozialversicherung]]></category>

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		<description><![CDATA[Die gesetzliche Unfallversicherung ist ein Zweig der Sozialversicherung. Maßgeblich ist das Siebte Sozialgesetzbuch (SGB VII). Als Pflichtversicherung gleicht sie Gesundheitsschäden aus, die Versicherte (Arbeitnehmer) infolge einer versicherten Tätigkeit erleiden. Im folgenden Artikel erfahren Sie grundliegende Informationen über die gesetzliche Unfallversicherung &#8211; www.bmas.de/DE/Themen/Soziale-Sicherung]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Die gesetzliche Unfallversicherung ist ein Zweig der Sozialversicherung. Maßgeblich ist das Siebte Sozialgesetzbuch (SGB VII). Als Pflichtversicherung gleicht sie Gesundheitsschäden aus, die Versicherte (Arbeitnehmer) infolge einer versicherten Tätigkeit erleiden. Im folgenden Artikel erfahren Sie grundliegende Informationen über die gesetzliche Unfallversicherung &#8211; <a title="Informationen über die Unfallversicherung " href="http://www.bmas.de/DE/Themen/Soziale-Sicherung/Gesetzliche-Unfallversicherung/unfallversicherung.html" target="_blank">www.bmas.de/DE/Themen/Soziale-Sicherung</a></p>
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